Page 4 - BIRDIEBOOK GC HAMBURG-HOLM
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PLATZREGELN DES GOLFCLUB HAMBURG HOLM e.V.

    1.  Aus:
       Die Ausgrenzen des Platzes sind durch Zäune und/oder weiße Pfähle gekennzeichnet. Ein Ball, der die
      Ausgrenze überquert und auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, gilt als ‚Aus‘.
       Clubhaus und Terrasse sind im ‚Aus‘.
    2.   Penalty Areas
     1. sind durch gelbe Pfosten und/oder Linien oder durch rote Pfosten und/oder Linien gekennzeichnet.
       Ist beides vorhanden, gilt der Verlauf der Linie. Ausnahme: Steine und Findlinge mit denen die Penalty
       Areas an den Bahnen B9 und C9 begrenzt werden, gehören zur jeweiligen Penalty Area. Der Ball liegt
       in der Penalty Area, wenn er einen dieser Steine berührt.
     2. A2 hat eine Penalty Area, die links der Brücke teichförmig gestaltet ist. Ist der Ball in diesem Teil verloren, so
       darf ein anderer Ball mit einem Strafschlag in der markierten Drop-Zone fallen gelassen werden.
     3. Die Bahn A8 hat hinter dem Quergraben eine schwer einsehbare Penalty Area. Ist der Ball nach einem vor
       dem Graben ausgeführten Schlag und nach Kreuzen der Grenze hinter dem Graben in der Penalty Area auf
       der rechten Seite jenseits des Grabens oder in dieser Penalty Area verloren, so muss der Ball unter Anrech-
       nung eines Strafschlages in der markierten Drop-Zone fallen gelassen werden.
     4. Liegt ein Ball in der Penalty Area auf B9 (rechte Seite hinter dem Waldrand) oder ist es bekannt oder so
       gut wie sicher, dass er darin verloren ist, hat der Spieler folgende Möglichkeiten: 1. den Ball straffrei zu
       spielen, wie er liegt, 2. die Erleichterungsverfahren nach Regel 17.1 mit einem Strafschlag in Anspruch zu
       nehmen oder 3. einen Ball aus der ausgewiesenen Dropzone (Schild und/oder Kugel) mit einem Straf-
       schlag zu spielen. Die Dropzone gilt als Erleichterungsbereich nach Regel 14.3.
    3.   Spielverbotszonen
       Die durch gelbe, rote oder blaue Pfähle mit grüner Kappe gekennzeichnet sind, dürfen nicht betreten
      werden. Spielen aus einer Spielverbotszone ist verboten!
     1.  Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, die durch weiße Pfähle mit grüner Kappe markiert ist, so ist
       dieser Ball ‚Aus‘. Der Spieler muss nach Regel 18 verfahren.
     2.  Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, die durch rote Pfähle mit grüner Kappe markiert ist (A3), so
       muss der Spieler nach Regel 17.1e verfahren.
     3. Liegt der Ball im Gelände und es tritt durch die Spielverbotszone eine Behinderung des Standes oder des
       Raumes des beabsichtigten Schwunges auf, so muss der Spieler den nächstgelegenen Punkt bestimmen,
       der   a)  nicht näher zum Loch liegt,
          b)  Behinderung durch die Spielverbotszone ausschließt und
          c)  nicht in einer Penalty Area, einem Bunker oder auf einem Grün liegt.
          Der Ball ist straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem so bestimmten Punkt fallen zu lassen.
       Missachtung des Betretungsverbotes von Spielverbotszonen: Ausschluss bei Wettspielen und/oder Platzsperre.
    4.  Boden in Ausbesserung
       Kennzeichnung durch blaue Pfähle und/oder weiße Einkreisungen.
       Von durch blaue Pfähle gekennzeichneten Flächen muss, bei weißen Einkreisungen darf Erleichterung
      in Anspruch genommen werden. Traktorspuren hinter dem Grün B3 sind Boden in Ausbesserung, der
      nicht gekennzeichnet ist. Es darf Erleichterung in Anspruch genommen werden.
    5.  Hemmnisse
       Bäume mit Plastikmanschetten und/oder Stützpfählen sowie Anpflanzungen mit Gießringen sind – ein-
      schließlich der sie umgebenden Gießringe – unbewegliche Hemmnisse, von denen straflose Erleichterung in
      Anspruch genommen werden muss. Baumverkleidungen mit Hanf, Seilen oder Holzstäben sind Bestandteil des
      Platzes, von denen keine straflose Erleichterung gewährt wird.
       Liegt der Ball des Spielers an einem Elektrozaun, so kann der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1b in An-
      spruch nehmen.
    6.   Mähroboter auf dem A-Kurs und Löcher B-Kurs
       Die auf der Golfanlage befindlichen Mähroboter, Ladestationen und Funkmasten gelten als „unbewegliche
      Hemmnisse“ (Regel 16.1). Liegt der Ball an, auf oder unter diesen Gegenständen oder in unmittelbarer Nähe
      davon darf straffreie Erleichterung in Anspruch genommen werden und der Ball muss nach Regel 14.3 im
      Erleichterungsbereich gedroppt werden.
      •  Wichtiger Hinweis: Die Mähroboter dürfen auf keinen Fall berührt oder bewegt werden! Es besteht Verlet-
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