Page 11 - WSK 2024 - GCHH
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Richtlinien für das Verhalten von Spielern:
Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)
Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung
Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete
und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig
verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
• Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzenden Bunker hindurch-
fahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
• Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder
Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
• Schläger zu werfen.
• Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
• Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht
zurückzulegen.
Strafe für Verstoß: Erster Verstoß – 1 Strafschlag
Zweiter Verstoß – 2 Strafschläge
Dritter Verstoß – Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
• Absichtlich ein Grün erheblich beschädigen.
• Abschlagmarkierungen oder Auspfähle versetzen.
• Schläger in Richtung einer anderen Person werfen.
• Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags ablenken.
• Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
• Personen gefährden oder verletzen.
• Verstoß gegen das Betretungsverbot der Spielverbotszonen.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Die Strafe der Disqualifikation für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch
nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.
BITTE BEACHTEN SIE AUCH UNSERE AKTUELL GÜLTIGEN PLATZREGELN!