Page 7 - WSK 2024 - GCHH
P. 7

Sollte der Mähroboter einen Ball verschieben oder zerstören, gilt der Ball als „durch äußeren
      Einfluss“ bewegt (Regel 9.6) und muss an seine ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden –
      die, wenn nicht bekannt, nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt werden muss – (Regel
      14.2). Der Ball darf gereinigt und getauscht werden, sollte er beschädigt sein. Der Mährobo-
      ter darf auf keinen Fall berührt oder bewegt werden. Es besteht Verletzungsgefahr!
       (Strafe bei Nichtbeachtung: Disqualifikation im Wettspiel bzw. Sanktion durch den Vorstand)
    6.  Besserlegen, Winterregel (gültig vom 1.11. bis zum 30.04. des Folgejahres)
       Ein auf irgendeiner kurzgemähten Fläche im Gelände liegender Ball darf straflos innerhalb 15 Zentimeter
      von seiner ursprünglichen Lage, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in ein Hindernis oder auf ein Grün,
      bewegt oder nach Aufnehmen und ggf. Reinigen hingelegt werden. Ein Spieler darf seinen Ball nur einmal
      bewegen oder hinlegen und nachdem der Ball so bewegt oder hingelegt worden ist, ist er im Spiel.
    Hinweise
    1.   Entfernungsangaben und -markierungen
      Entfernungsangaben am Abschlag     =    Mitte Grün
      Entfernungsangaben auf Deckeln im Fairway    =    Anfang und Ende Grün
      Grüner Pfahl Anfang Grün:  200 m = drei Ringe  -  150 m = zwei Ringe -  100 m = ein Ring
    2.   Vorrecht auf dem Golfplatz
    Allgemein  -  Das Vorrecht auf dem Platz wird durch das Spieltempo der jeweiligen Gruppen unabhängig
    von der Zahl der Spieler in dieser Gruppe bestimmt. Kann eine Gruppe ihre Position auf der Runde nicht
    behaupten und bleibt mehr als eine Spielbahn hinter der vorausgehenden Gruppe zurück, so müssen die
    Spieler die nachfolgende Gruppe zum Durchspielen auffordern. Gleiches gilt, wenn Spieler auf eine Gruppe
    auflaufen, die keine weiteren Gruppen vor sich hat.
    Bei Einfädelung und Verkürzung  -   Starten an Loch 10 oder Verkürzen einer Runde sind im allgemeinen Spielbetrieb
    nicht verboten. Abweichende Hinweise -regelmäßig an Wettspieltagen- sind unbedingt zu beachten. Wer jedoch
    Einfädelung oder Verkürzung einer Runde erwägt, muss folgendes bedenken und beachten:
    1. An Wochenenden, Feiertagen und regem Spielbetrieb dürfen beide Möglichkeiten nicht genutzt werden!
    2. Wer diese Möglichkeiten nutzt, hat – auch bei zügigem Spieltempo – kein Durchspielrecht! Er darf aber
     durchgelassen werden.
    3. Wer diese Möglichkeit nutzt, muss jeder nachfolgenden Gruppe unaufgefordert Gelegenheit geben durchzuspie-
     len, auch wenn er seine Position auf dem Platz behauptet.
    Bei Einfädelung und Abkürzung gilt immer die Vermutung, dass die nachfolgende Gruppe auf der vollen Runde ist. Ein
    Spiel über die volle Runde hat immer Vorrang! Bei Zuwiderhandlung droht ein 4-wöchiges Spielverbot.
    3. Blitzgefahr
    Bei Gefährdung durch Gewitter ist das Spiel rechtzeitig zu unterbrechen. Bitte verfahren Sie nach Regel 5-7
    der offiziellen R&A Golfregeln. Golftrolleys bitte in einer Entfernung von mindestens 50 Metern abstellen.
    Der Platz ist zu verlassen oder es ist Schutz in einer der Hütten zu suchen. Bei Wettspielen wird, wenn dies
    organisatorisch möglich ist, durch Signaltöne informiert:
      a)  Ein langer Signalton   =  Unverzügliches Aussetzen des Spiels wegen Blitzgefahr
      b)  Wiederholt zwei kurze Signaltöne    =  Wiederaufnahme des Spiels
      c)  Wiederholt drei lange Signaltöne   =  Abbruch des Spiels
      Eine frühere Spielunterbrechung bei Blitzgefahr obliegt generell der Verantwortung des Spielers.
    Winterregeln
    1.  Auf der Driving Range darf ausschließlich von Matten abgeschlagen werden.
    2.  Golf-Carts können nicht mehr gemietet oder genutzt werden.
    3.  Bei besonderen Witterungsbedingungen kann der Greenkeeper die Fahnenpositionen oder die Abschlags-
     markierungen verändern. In jedem Falle ist auf den Aushang am Abschlag zu achten. Der Abschlag ist nur
     zwischen den bereit gestellten Abschlagsmarkierungen gestattet.
    4.  Bei Bodenfrost (Hinweis am Abschlag) dürfen die Grüns in keinem Fall betreten werden.
    5.  Bei Eis ist das Betreten der Teichflächen strengstens verboten.
    6.  Bitte beachten Sie die Aushänge und unsere Hinweise im Internet.
   2   3   4   5   6   7   8   9   10   11   12