Liebe Mitglieder,
der anfänglichen Euphorie Ihnen weiterhin Ihre Golfrunden zu ermöglichen, folgt die differenzierte Betrachtung der neuen Allgemeinverfügung. Leider lässt diese keine abschließend verbindliche Aussage zu. Dies, da die Sportausübung in bekannter Zusammensetzung einerseits gestattet ist, andererseits jedoch der Punkt, dass Sportanlagen zu schließen sind bei allgemeiner Betrachtung auch uns trifft.
Leider geht bei dem Versuch, alle Bereiche zu berücksichtigen, die Frage des Sports unter freiem Himmel mit weit mehr als ausreichendem Abstand mal wieder unter. Gepaart natürlich mit der Erkenntnis, andere Bundesländer andere Regeln. Die Allgemeinverfügung von Rheinland-Pfalz ist da in jedem Fall um Längen deutlicher und erlaubt danach Golf in der aktuell lesbaren Version vom 14. Dezember 2020. Nordrhein Westfalen andererseits schließt Golf konkret aus.
Wir werden am heutigen Vormittag versuchen, eine verbindliche Aussage für die Individualsportart Golf zu erhalten und Sie schnellstmöglich über die Situation ab dem morgigen Mittwoch informieren.
gchh-mw