Liebe Mitglieder
mehr als 6 Wochen dauert die Schließung unserer Golfanlage schon an. Nach jetzt erfolgter Lockerung der Landesverordnung möchten wir den Spielbetrieb zum 4. Mai 2020 wieder aufnehmen. Leider zeigen die vergangenen Wochen wie auch die jüngsten Ereignisse auf den Golfanlagen, die bereits wieder in Betrieb sind, dass für einen noch nicht absehbaren Zeitraum unser Golfspiel nur unter Auflagen möglich sein wird.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass Beschränkungen wie eine Reduzierung auf 9-Loch Runden und Startzeiten dem Holmer Golf Spieler wesensfremd sind. Diese Einschränkungen sind jedoch zurzeit erforderlich, um allen eine faire Chance zum Spielen zu geben, den Vorgaben des Verbandes, der Politik und den Ordnungsämtern gerecht zu werden und damit auf keinen Fall eine erneute Schließung der Anlage zu riskieren. Alle Abstriche werden permanent auf den Prüfstand gestellt und – wenn möglich – so früh es geht wieder aufgehoben.
Wir möchten an dieser Stelle eindringlich betonen, dass wir in erster Linie auf das eigenverantwortliche und rücksichtsvolle Handeln jedes Einzelnen unserer Mitglieder setzen!
Ungeachtet dessen sind wir gegenüber allen Mitgliedern verpflichtet, einen sicheren, reibungslosen sowie den aktuellen Zeiten angepassten Spielbetrieb zu gewährleisten. Dafür ist es unumgänglich, für einen noch nicht nennbaren Zeitraum Regularien einzuführen, deren strikte Befolgung unverzichtbar ist. Vielmehr noch stehen wir in der Verpflichtung, die Einhaltung nicht nur zu kontrollieren, sondern bei Nichtbeachtung mit den dem jeweiligen Verstoß angepassten Sanktionen bis hin zu einem 4-wöchigen Spielverbot zu ahnden. Im Wiederholungsfall werden wir nicht zögern, dieses Fehlverhalten anzuprangern und den Ausschluss des Mitgliedes zu betreiben.
Dabei lässt uns die aktuelle Situation keinen Spielraum für Diskussionen über den Sinn oder Unsinn solcher Maßnahmen. Die Erfahrung anderer Anlagen macht unmissverständlich deutlich, dass unsere Golf-anlage durch das etwaige Fehlverhalten Einzelner auch kurzerhand erneut geschlossen werden könnte!
Bitte denken Sie stets an diese Problematik und erfreuen Sie sich vielmehr dem Umstand, dass wir nunmehr endlich wieder unserem Sport nachgehen können.
Wir sind überzeugt davon, dass wir diese Zeit mit Regularien und Vorschriften, mit Ihrer Mithilfe bewältigen um schnellstmöglich zu dem uns bekannten Zustand zurückkehren können. Wir hoffen – trotz aller Restriktionen – ein gewisses Maß an Flexibilität und vor allem den Holmer Geist des fairen Golfsportes auch weiterhin gewährleisten zu können.
Für Ihre Golfrunden wünschen wir Ihnen einfach ein schönes Spiel!
Vorstand und Geschäftsführung im Mai 2020
Regularien:
Nachfolgende Regularien sind unbedingt einzuhalten. Organisatorische Hinweise dazu finden Sie weiter unten:
Grundlagen
- Die allgemeingültigen Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen sind ohne Ausnahme einzuhalten. Halten Sie immer den nötigen Abstand von mindestens 1,5 Metern, insbesondere in allen geschlossenen Räumen, auf den Übungsanlagen und auf dem Golfplatz!
- Den Anweisungen des Clubpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Das Betreten der gesamten Golfanlage ist ausschließlich unseren Mitglieder gestattet. Es werden keine Startzeiten für Gäste vergeben.
- Jeder Spieler muss im Bag mindestens einen Mundschutz mitführen, damit bei Notfällen ein Schutz gewährleistet werden kann (z. B. ärztliche Notfälle).
Auf der Golfanlage
- Alle Räume dürfen ausschließlich nach den am jeweiligen Eingang ausgehängten Regeln betreten werden.
- Servicebereiche wie Umkleiden, Duschen oder Toiletten auf dem Golfplatz bleiben geschlossen und dürfen nicht betreten werden. Die Toiletten im Clubhaus (Erdgeschoss) und hinter dem ProShop sind geöffnet.
- Die Clubhausterrasse ist geschlossen. Der Aufenthalt ist nicht gestattet.
- Die Abschlaghütten und Wetterschutzhütten auf der Golfanlage sind gesperrt und dürfen nicht benutzt werden.
Spielbetrieb und Übungseinrichtung:
- Das Betreten der gesamten Golfanlage ist nur mit Startzeit. Proreservierung oder Driving Range Nutzungszeit FRÜHESTENS 30 Minuten vorher möglich. Die Einhaltung der Start- und Nutzungszeiten wird überprüft. Nach Beendigung Ihrer Runde bzw. Golfstunde, bitten wir Sie die Golfanlage unverzüglich zu verlassen. Die Golfanlage ist von 6:30 bis 19:30 Uhr (letzte Startzeit) geöffnet.
- Um eine Golfrunde zu beginnen, ist die Reservierung einer Startzeit verpflichtend.
- Ein Flight kann maximal aus 2 Personen bestehen. Ausnahme sind Familien aus einem Hausstand. Diese dürfen ihr Kind zusätzlich im Clubbüro anmelden. Genehmigte 3er Flights müssen ohne Aufforderung durchspielen lassen.
- Gehen Sie erst zu Ihrer Startzeit zum Tee 1 und vermeiden Sie dadurch Ansammlung am Abschlag.
- Fahnenstöcke dürfen nicht aus dem Loch entfernt werden.
- Bei Gewittervorhersage oder sich ankündigendem Gewitter ist das Spiel sofort zu beenden und die Anlage zu verlassen.
- Die Driving Range muss von beiden Seiten benutzt werden. Der vordere Teil ist ausschließlich für unsere Golf-trainer und Mitglieder mit Startzeit auf den Kursen A, B oder C reserviert.
- Freies Abschlagtraining ist ausschließlich auf dem hinteren Teil der Driving Range gestattet. Eine Nutzungszeit zwischen 8 und 19 Uhr muss vor Benutzung telefonisch im Clubbüro erfragt werden. Ohne Nutzungszeit ist kein Training möglich. Es darf ausschließlich aus den abgegrenzten Bereichen abgeschlagen werden. Die Abstandspflicht ist unbedingt einzuhalten.
- Alle anderen Übungsbereiche wie Putting- und Pitchinggrüns oder der Freifläche neben B8 sind geschlossen.
Golfunterricht und ProShop
- Einzelunterricht kann online oder telefonisch bei unseren Golflehrern gebucht werden. Ihr Pro informiert Sie über die spezifischen Grundlagen und Empfehlungen der PGA of Germany während des Trainings sowie über die möglichen Trainingsbereiche.
- Gruppen-, Kinder, Jugend- und Mannschaftstraining findet zunächst nicht statt.
- Für den Aufenthalt und die Verhaltensweise im ProShop gelten die Verordnungen für den Einzelhandel sowie der Aushang am ProShop. Bitte beachten Sie, dass der Pro Shop nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden darf.
Organisatorische Hinweise von A bis Z:
- Abfall: Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall zuhause.
- Ballautomat: Der Bezug von Bällen ist ausschließlich über den Clubausweis oder den GCHH Chip möglich. Ballguthaben erhalten Sie im Clubbüro. Vorzugsweise empfehlen wir für den Auswurf der Übungsbälle aus dem Automaten einen kleinen Eimer, eine Stofftüte o.ä. im Bag mitzuführen. Körbe stehen nicht zur Verfügung.
- Beschilderung: Den sich möglicherweise schnell ändernden Auflagen tragen wir für deren Dauer mit Aushängen an geeigneten Stellen Rechnung. Jeder Aushang wird oben rechts mit einem aktuellen Datum versehen. Achten sie UNBEDINGT auf den darin aufgeführten Inhalt und befolgen Sie die Anweisungen.
- Clubbüro: Das Clubbüro kann nur einzeln betreten werden und ist durch den Personalausgang zu verlassen. Beachten Sie die Hinweise am Eingang. Gem. Verordnung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Clubhaus: Im Clubhaus können die Toiletten im Erdgeschoss benutzt werden. Bitte nur einzeln eintreten. Alle anderen Bereiche wie das Untergeschoss, der Clubraum, das TV Zimmer, das Bistro, das Restaurant und insbesondere die Clubhausterrasse sind vorerst geschlossen und dürfen nicht betreten werden.
- Desinfektion: In den Toiletten und am Eingang des Clubhauses sowie des Clubbüros stehen Desinfektionsspender bereit.
- EDS-Runden: Können absolviert werden. Anmeldung der Runde muss per E-Mail an das Clubbüro erfolgen. Nach Abschluss der Runde ist die Scorekarte abzufotografieren und per Mail an das Clubbüro zu senden.
- Gastronomie: Die Gastronomie ist bis zur Wiedereröffnung geschlossen. Ein Servicecar steht zur Verfügung.
- Golfcarts: Werden nur in begründeten Ausnahmefällen ausgegeben.
- Marshall: Die Einhaltung der Startzeiten wird überprüft.
- Parkplatz: Vermeiden Sie auch hier Gruppenbildungen.
- Reinigung: Schläger- und Schuhbürsten sowie Druckluft steht nicht zur Verfügung.
- Startzeiten: Können im zwischen 6.30 – 19:30 Uhr exklusiv für Mitglieder online auf der Internetseite des GCHH, via AWS oder telefonisch (nur zu den Bürozeiten) reserviert werden. Onlinestornierungen sind bis 3 Stunden vorher möglich. Wer wiederholt ohne Absage seine Startzeit nicht einhält wird für 7 Tage gesperrt. Die Reservierung ist vorläufig ausschließlich für 9-Loch buchbar. Sollten Sie im Anschluss weitere 9-Loch spielen wollen, so ist dies nur möglich, wenn sie nach Rücksprache mit dem Clubbüro eine Anschlusszeit erhalten können. Eine Garantie hierfür kann nicht gegeben werden. Die Reservierung ist höchstens 7 Tage im Voraus buchbar.Anfänglich Je Mitglied können maximal 3 Startzeiten pro Woche, davon 1 Startzeit am Wochenende reserviert werden. Bitte buchen Sie vorzugsweise zu zweit, da ansonsten andere Mitglieder in Ihren Flight buchen können. Weitere Startzeiten können nur bei Verfügbarkeit über das Clubbüro, frühestens jedoch 1 Tag vorher vergeben werden. Wenn Sie einen Mitspieler anmelden, muss dieser antreten oder ansonsten storniert werden. Ein eingetragener Mitspieler darf NICHT als Platzhalter einfach durch eine andere Person ersetzt werden. Bitte tragen Sie einen neuen Mitspieler immer in das Startzeitenraster ein (ggf. stornierte Zeit verwenden).
- Spielbetrieb: Alle Bunkerharken und Ballwäscher wurden entfernt. Die Golflöcher wurden aufgefüllt. Es gelten erweiterte Platzregeln, die das Thema Bunkerharken und Einlochen ermöglichen. Achten Sie auf den Platzregelhinweis an den Abschlägen.
- Toiletten: Die Toiletten im Clubhaus (Erdgeschoss) sowie hinter dem ProShop sind geöffnet und werden mehrfach pro Tag gereinigt. Bitte verwenden Sie das bereit gestellte Infektionsspray zur ergänzenden Desinfektion.
- Wettspiele: Clubturniere und Mannschaftsspiele sind zunächst bis Ende Mai abgesagt. Damen, Herren und Seniorenturniere können möglicherweise in der 2. Woche nach Öffnung im Startzeitenraster durchgeführt werden. Es gelten die vorliegenden Regeln. Die Captains dieser Wettspielserien werden über den aktuellen Stand gesondert informiert. Clubturniere werden schrittweise wieder eingeführt.
Information zu geänderten Platzregeln lt. DGV:
Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie (anknüpfend an Festlegung des R&A), übersetzt und veröffentlicht durch den Deutschen Golf Verband (gilt bis auf Widerruf)
Ergebnisse im Zählspiel notieren (Regel 3.3b)
Unter Berücksichtigung von Bedenken beim Umgang mit und dem Austauschen von Scorekarten (sei es in Papierform oder elektronisch, wie von den Regeln zugelassen), darf eine Spielleitung vorübergehend festlegen, dass Ergebnisse auf eine Art und Weise erfasst wer-den, die nicht genau der Regel 3.3b entspricht, bzw. nicht mit den normalen Verfahren aus Regel 3.3b übereinstimmen.
Zum Beispiel:
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- Spieler dürfen Ihre eigenen Ergebnisse auf der Scorekarte erfassen (es ist nicht erforderlich, dass der Zähler dies tut).
- Es ist nicht erforderlich, dass der Zähler die Lochergebnisse des Spielers physisch bestätigt, aber es sollte zumindest eine mündliche Bestätigung erfolgen.
- Es ist nicht erforderlich, eine Scorekarte physisch bei der Spielleitung einzureichen, vorausgesetzt, die Spielleitung kann die Ergebnisse in anderer Form annehmen.
Es wird empfohlen, die Ergebnisse mit der Qualifizierten elektronischen Scorekarte (QeSC) über das Mobiltelefon zu erfassen. Ist das nicht möglich, kann ein Foto der Scorekarte mit dem Mobiltelefon als Email oder WhatsApp an das Sekretariat gesendet werden, was jedoch gegenüber der elektronischen Scorekarte erheblichen Mehraufwand auslöst. Möglich ist auch eine mündliche Mitteilung.
Flaggenstöcke
Spielleitungen dürfen vorübergehend folgende Verfahren in Kraft setzen:
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- Es darf von den Spielern verlangt werden, den Flaggenstock dauerhaft im Loch zu belassen. Es bleibt der Spielleitung freigestellt, ob sie diese Regelung als eine Verhaltensrichtlinie oder als eine Platzregel erstellt und ob sie die Strafe für Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien oder für Verstoß gegen die Platzregel vorsieht.
Der DGV empfiehlt bei Bedarf dazu folgende Platzregel: „Der Flaggenstock darf beim Spielen eines Lochs nicht aus dem Loch entfernt werden. Strafe bei Verstoß: Grund-strafe.“
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- Keine Flaggenstöcke in die Löcher zu setzen (Alle Flaggenstöcke entfernen).
Hierzu ist keine Platzregel erforderlich, jedoch wird empfohlen, den Spielern die Loch-positionen bekannt zu geben.
Loch
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- Es werden keine Änderungen an der Definition “Loch” vorgenommen.
Um das Herausnehmen des Balles aus dem Loch zu erleichtern, toleriert der DGV je-doch, dass das Loch bis zur Oberkante des Plastiklocheinsatzes aufgefüllt werden kann. Kommt ein Ball darauf zur Ruhe gilt er als eingelocht. Diese Tolerierung führt dazu, dass Ergebnisse ungeachtet des Regelverstoßes vorgabenwirksam sein können.
Bunker
Falls die Harken vom Platz entfernt wurden oder falls die Spielleitung festgelegt hat, dass die Harken nicht benutzt werden dürfen, versteht sich, dass die Bunker nicht so gut eingeebnet werden können, wie unter der Verwendung von Harken. Es wird jedoch empfohlen, dass die Golfregeln in diesem Zusammenhang nicht abgeändert werden und dass Spieler aufgefordert werden, die Bunker mit Ihren Füßen oder einem Schläger einzuebnen.
Falls die Spielleitung aufgrund nicht vorhandener Harken eine Platzregel zu Bunkern erlassen möchte, erkennt der DGV folgende Platzregel an:
„Liegt ein Ball in einem Bunker, aus dem die Spielleitung zum Infektionsschutz die Harken ent-fernt hat, und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sands durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball entsprechend Regel 16.1c (Erleichterung von ungewöhnli-chen Platzverhältnissen im Bunker) straflos fallen gelassen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.“
gchh-mw